NRW ist ein Whippetparadies. Hier gibt es mehr als schöne Gegend. Im Landesforstgesetz NRW §2 Abschnitt (3) findet sich ein Passus, der für Hundehalter sehr wichtig ist: “… Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden …” . Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sie überall frei laufen dürfen, sofern sie den Weg nicht verlassen. Aus dieser Möglichkeit zum Freilauf, der übrigens unseres Wissens nach einzigartig in Deutschland ist, ergibt sich für uns Hundehalter eine besondere Verantwortung.
Unsere Whippets lernen daher von Welpenbeinen an, dass sie den Weg nicht verlassen dürfen. Das ist auch sinnvoll als Bestandteil des Antijagdtrainings. Wer den Weg nicht verlässt, stolpert auch nicht über versteckte Wildtiere. Zusammen mit dem Verbot die Gegend nach Wild zu Scannen und einer guten Abrufbarkeit, sind so entspannte Spaziergänge auch mit mehreren Hunden möglich.